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   BAG, 16.10.1986 - 6 AZR 331/83   

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BAG, 16.10.1986 - 6 AZR 331/83 (https://dejure.org/1986,4025)
BAG, Entscheidung vom 16.10.1986 - 6 AZR 331/83 (https://dejure.org/1986,4025)
BAG, Entscheidung vom 16. Oktober 1986 - 6 AZR 331/83 (https://dejure.org/1986,4025)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die Zulässigkeit von Maßnahmen einer Sicherheitsprüfung bei den Angestellten der Bundesanstalt für Arbeit (BfA) - Voraussetzungen für die (zwingende) Teilnahme an einer Sicherheitsprüfung - Umfang der grundrechtlichen Gewährleistung des sogenannten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79

    Verpflichtung zur Unterlassung der Weiterleitung eines Fragebogens an das

    Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 6 AZR 331/83
    Zu den auch im Privatrechtsverkehr zu beachtenden Wertentscheidungen des Grundgesetzes gehört das durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete Persönlichkeitsrecht (LAG Baden-Württemberg Urteil vom 26. Januar 1972 - 8 Sa 109/71 -, NJW 1976, 310; BAGE 25, 80, 86 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht; 42, 375, 381, 383 = AP Nr. 11 zu § 75 BPersVG; 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).

    Im vorliegenden Fall ist dabei (zunächst) nicht von Bedeutung, ob die für den Gesetzgeber vom Bundesverfassungsgericht definierten besonderen Kautelen für eine verfassungsmäßige Grundlage der Beschränkung des informationellen Selbstbestimmungsrechts auch gegenüber der Beklagten als Teil der Verwaltung des Bundes gelten, da die Beklagte jedenfalls den von ihr zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BAGE 42, 375, 382 = AP, aaO) nicht gewahrt hat.

    Die Erklärung des Bundesministers, einen Bereich zum sicherheitsempfindlichen Behördenteil zu erklären, ist eine politische Entscheidung, deren sachliche Berechtigung von den Gerichten jedenfalls dann nicht näher nachgeprüft werden kann, wenn die darin zum Ausdruck gekommene Einschätzung des möglichen Sicherheitsrisikos nicht völlig abwegig ist (BAGE 42, 375, 384 = AP, aaO).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 6 AZR 331/83
    Unter den Bedingungen der seitdem weiterentwickelten und in der Praxis zunehmend genutzten technischen Möglichkeiten der Datenverarbeitung hat das Bundesverfassungsgericht, ausgehend von der Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu bestimmen, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Lebenssachverhalte offenbart (BVerfGE 27, 344, 350; 44, 353, 372; 56, 37, 41), als besonders schutzwürdig und daher unter den heutigen Bedingungen von der grundrechtlichen Gewährleistung das sogenannte "informationelle Selbstbestimmungsrecht" mit als umfaßt angesehen (BVerfGE 65, 1, 42).

    Voraussetzung ist, daß die Einschränkung dem Gebot der Normenklarheit, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit organisatorischer sowie verfahrensrechtlicher Schutzvorkehrungen vor einer zweckwidrigen Verwendung erhobener Daten genügt (BVerfGE 65, 1, 44).

  • BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81

    Anspruch auf Vernichtung des Personalfragebogens

    Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 6 AZR 331/83
    Zu den auch im Privatrechtsverkehr zu beachtenden Wertentscheidungen des Grundgesetzes gehört das durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete Persönlichkeitsrecht (LAG Baden-Württemberg Urteil vom 26. Januar 1972 - 8 Sa 109/71 -, NJW 1976, 310; BAGE 25, 80, 86 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht; 42, 375, 381, 383 = AP Nr. 11 zu § 75 BPersVG; 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).

    Diese Fortbildung des Umfanges des Persönlichkeitsrechts ist von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bereits berücksichtigt worden (BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 5 AZR 286/81 - BAGE 46, 98, 104 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu III 3 a der Gründe).

  • BAG, 01.03.1973 - 5 AZR 453/72

    Arbeitsleistung - Unterbrechungen privater Telefongespräche - Aufschaltanlage

    Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 6 AZR 331/83
    Zu den auch im Privatrechtsverkehr zu beachtenden Wertentscheidungen des Grundgesetzes gehört das durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete Persönlichkeitsrecht (LAG Baden-Württemberg Urteil vom 26. Januar 1972 - 8 Sa 109/71 -, NJW 1976, 310; BAGE 25, 80, 86 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht; 42, 375, 381, 383 = AP Nr. 11 zu § 75 BPersVG; 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).

    Eine Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes würde nur dann entfallen, wenn überhaupt kein Eingriff vorläge, weil der Arbeitnehmer zur Erfüllung der geschuldeten Dienste herangezogen würde (vgl. BAGE 25, 80, 86 = AP, aaO).

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 6 AZR 331/83
    Unter den Bedingungen der seitdem weiterentwickelten und in der Praxis zunehmend genutzten technischen Möglichkeiten der Datenverarbeitung hat das Bundesverfassungsgericht, ausgehend von der Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu bestimmen, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Lebenssachverhalte offenbart (BVerfGE 27, 344, 350; 44, 353, 372; 56, 37, 41), als besonders schutzwürdig und daher unter den heutigen Bedingungen von der grundrechtlichen Gewährleistung das sogenannte "informationelle Selbstbestimmungsrecht" mit als umfaßt angesehen (BVerfGE 65, 1, 42).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 6 AZR 331/83
    Unter den Bedingungen der seitdem weiterentwickelten und in der Praxis zunehmend genutzten technischen Möglichkeiten der Datenverarbeitung hat das Bundesverfassungsgericht, ausgehend von der Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu bestimmen, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Lebenssachverhalte offenbart (BVerfGE 27, 344, 350; 44, 353, 372; 56, 37, 41), als besonders schutzwürdig und daher unter den heutigen Bedingungen von der grundrechtlichen Gewährleistung das sogenannte "informationelle Selbstbestimmungsrecht" mit als umfaßt angesehen (BVerfGE 65, 1, 42).
  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 6 AZR 331/83
    Könnte das Direktionsrecht mehr, als den durch den Arbeitsvertrag vorgegebenen Rahmen im Einzelfall näher auszufüllen (BAGE 33, 71 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht), so wäre der Arbeitgeber kraft "Status" zur Rechtsetzung gegenüber dem gehorsamspflichtigen Angestellten befugt.
  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

    Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 6 AZR 331/83
    Unter den Bedingungen der seitdem weiterentwickelten und in der Praxis zunehmend genutzten technischen Möglichkeiten der Datenverarbeitung hat das Bundesverfassungsgericht, ausgehend von der Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu bestimmen, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Lebenssachverhalte offenbart (BVerfGE 27, 344, 350; 44, 353, 372; 56, 37, 41), als besonders schutzwürdig und daher unter den heutigen Bedingungen von der grundrechtlichen Gewährleistung das sogenannte "informationelle Selbstbestimmungsrecht" mit als umfaßt angesehen (BVerfGE 65, 1, 42).
  • BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 6 AZR 331/83
    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung zu Fragen der Wirkung der Grundrechte für Private erkannt, eine Reihe von Grundrechten stellten nicht nur Freiheitsrechte gegenüber dem Staat, sondern auch Wertentscheidungen im Sinne von Ordnungsgrundsätzen für das gesamte soziale Leben dar und seien von unmittelbarer Bedeutung für den Rechtsverkehr der Bürger untereinander (BAGE 1, 185, 193 = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG; 4, 240, 243 = AP Nr. 16 zu Art. 3 GG; 4, 274, 276 = AP Nr. 1 zu Art. 6 Abs. 1 GG Ehe und Familie; 13, 168, 174 f. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG).
  • BVerwG, 17.02.1978 - 1 C 102.76

    Prüfungsumfang bei Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Anlage nach

    Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 6 AZR 331/83
    Vorliegend gilt jedoch die bereits oben herausgestellte Besonderheit, daß die auf der Grundlage der Ermächtigung in Ziff. 3.2 der Sicherheitsrichtlinien getroffene Bestimmung des Behördenbereichs mit erhöhtem Sicherheitsrisiko eine tatsächliche Bedeutung entfaltet, die noch weitergehend ist als die Bindungswirkung sogenannter technischer Normen, die als antizipierte Sachverständigengutachten im Prozeß widerlegt werden können (vgl. BVerwGE 55, 250, 253, 256).
  • BAG, 10.05.1957 - 1 AZR 249/56

    Vereinbarung einer auflösenden Bedingung - Eheschließung der Arbeitnehmerin -

  • BVerfG, 09.04.1975 - 2 BvR 879/73

    AOK

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

  • BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88

    Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen

  • BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 36/83

    Anspruch eines Beschäftigten der Deutschen Bundesbahn auf Grenzgängerzehrgeld -

  • BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61

    Grundrecht - Abwehrrecht - Arbeitsplatzwahl

  • BAG, 02.12.1981 - 4 AZR 383/79

    Rückgruppierung - Zuweisung einer Tätigkeit - Niedrigere Vergütungsgruppe -

  • BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Schriftlicher Arbeitsvertrag - Übernahme in

  • BVerwG, 29.04.1971 - II C 20.69

    Verwaltungsrechtsweg bei Antrag auf Zulassung zum Auswahlwettbewerb für den

  • BVerwG, 16.12.1970 - VI C 48.69
  • BAG, 25.11.1970 - 4 AZR 69/69

    Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes - Runderlasse - Privatrechtlicher Anspruch

  • BAG, 23.03.1957 - 1 AZR 326/56

    Verfassungssatz der Gleichberechtigung - Benachteiligung wegen des Geschlechts -

  • BAG, 31.01.1973 - 4 AZR 258/72

    Schulen der Länder - Herausnahme der Lehrer - Lehrer im Schuldienst - Tariflicher

  • LAG Baden-Württemberg, 26.01.1972 - 8 Sa 109/71
  • BVerwG, 09.07.1999 - 2 A 2.99

    Sicherheitsüberprüfung des Bundesnachrichtendienstes bei Mitarbeitern des eigenen

    Das gilt namentlich auch für Klagen von Angestellten, die sich gegen Sicherheitsüberprüfungen des Bundesnachrichtendienstes und damit im Zusammenhang stehende Maßnahmen richten (vgl. u.a. BAG, Urteile vom 17. Mai 1983 - 1 AZR 1249/79 - <BAGE 42, 375 ff.> und vom 16. Oktober 1986 - 6 AZR 331/83 - ).
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